Ein Energieausweis ist eine Art Gütesiegel für die Energieeffizienz eines Gebäudes. Darin soll der ermittelte Energiewert des jeweiligen Gebäudes dokumentiert und einheitlich bewertet werden. Auf diese Weise lassen sich unterschiedliche Wohngebäude objektiv miteinander vergleichen.
Verpflichtend ab 01.07.2008 für Gebäude bis Baujahr 1965 und ab 01.01.2009 für Gebäude ab Baujahr 1965 mit mehr als 4 Wohneinheiten.
Verpflichtend ab 01.01.2009 für Gebäude, bei denen der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die weniger als 5 Wohneinheiten umfassen.
Sie haben noch Fragen?
Kundencenter – Energieberatung
Telefon: 0821/6500-8145
Fax: 0821/6500-14415
